Hinweise zur Entsporgung
Verbraucherinformation zu Altgeräteentsorgung und Verschrottung
Bitte beachten Sie generell, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Altgeräte können kostenlos an geeigneten Rücknahmestellen abgegeben werden, die dort fachgerecht gesammelt, entsorgt oder zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Dies ist notwendig, weil einige Altgeräte Schadstoffe enthalten, die der Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden können. Weiters können so enthaltene Rohstoffe wiederverwendet werden, was wiederum dem Umweltschutz dient.
Hinweise für Verbraucher in Deutschland:
Die Rückgabe ist gesetzlich vorgeschrieben. Sammel- und Rücknahmestellen in Deutschland: https://www.stiftung-ear.de/
Enthalten Produkte einen Akku, der nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden darf (2006/66/EG), wird dies über das Symbol unten angezeigt. Bitte geben Sie daher das Produkt bei einer offiziellen Sammelstelle oder einem Philips Service-Center ab, damit der Akku fachgerecht ausgebaut werden kann. Bei gewissen Gerätetypen kann der Akku gemäß Gebrauchsinformation auch selbst zur Entsorgung ausgebaut werden. Nähere Informationen finden sich in der jeweiligen Gebrauchsinformation.
Altgeräte/ Altakkus/ Batterien können kostenlos an geeigneten Rücknahmestellen abgegeben werden. Diese werden dort fachgerecht gesammelt oder zur Wiederverwendung vorbereitet. Altgeräte/ Altakkus/ Batterien können Schadstoffe enthalten, die der Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden können. Enthaltene Rohstoffe können durch ihre Wiederverwertung einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Sofern die Batterie Blei (Pb), Cadmium (Cd) oder Quecksilber (Hg) enthält, ist die Batterie entsprechend gekennzeichnet.
- Pb: Batterie enthält Blei
- Cd: Batterie enthält Cadmium
- Hg: Batterie enthält Quecksilber
So im Gerät vorhanden, sind leicht entnehmbare Akkus/Batterien und Leuchtmittel ebenfalls vor der Abgabe von Elektroaltgeräten zu entfernen und dann getrennt zu entsorgen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte separiert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Rücknahme von Altgeräten durch Händler in Deutschland
Gemäß deutschem ElektroG § 17 Abs. 1 und 2 sind die folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet:
1) Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern
2) Lebensmitteläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
3) Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme im privaten Haushalt nur für Wärmeüberträger (Kühl-/Gefriergeräte, Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt; für die die 1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen ITK-Geräten sowie die 0:1-Rücknahme müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher bereitstellen.
Diese Vertreiber sind verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Informationspflichten in Deutschland
Wir sind gesetzlich verpflichtet, über den aktuellen Stand der Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben hinsichtlich Sammel- und Recyclingquoten zu informieren.
Dieser wird von der deutschen Bundesregierung wie folgt veröffentlicht:
https://www.bmu.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete
Personenbezogene Daten allgemein
Die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten muss vom Endnutzer eigenverantwortlich vorgenommen werden.
Rückgabemöglichkeiten für Verbraucher in Deutschland
Wir, die Philips Domestic Appliances Germany GmbH, sind Mitglied des Rücknahmesystems „take-e-back“. Weitere Informationen finden Sie unter: www.take-e-back.de.
Sie möchten ein Altgerät zurückgeben und entsorgen lassen?
Senden Sie eine Mail an de.info@air.philips.com und geben Sie an, um welches Produkt es sich handelt sowie die Anzahl, Größe und Gewicht der jeweiligen Geräte. Sie erhalten per Mail einen Rücksendeschein und können die Geräte an uns zurücksenden. Wir entsorgen diese dann fachgerecht.